Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht
An alle betroffenen Zweitwohnungssteuerzahler,
durch Zufall bin ich auf ein Link gestoßen, der Ihnen nicht vorenthalten werden sollte.
http://www.kreisbote.de/lokales/sonthofen/wahlrecht-zweitwohnungsbesitzer-2949965.html.
Auch vom Interesse dürfte folgender Bericht sein:
Zitat:
„Je mehr aktive Mitstreiter sich bereiterklären umso besser sind die Erfolgsaussichten, dazu ist das beste und überzeugende Beispiel - Pferdesteuer in einigen Bundesländern.
Man bedenke hierzu - die betroffenen Besitzer von Pferden, sind ähnlich wie die Zweitwohnungsinhaber strukturiert, denn wer sich ein Pferd leisten kann ist nicht mittellos und ist auch bestimmt nicht auf das Soziale Auffang- Netz angewiesen, dabei muss diese Sorte von Bürgern noch lange nicht sich zu den "Reichen" einreihen lassen.
Die finanzielle Not der Kommunen könnte auch über eine derartige "Aufwandsteuer" die Kassen etwas entlasten.
Aber der Unterschied zwischen den von der Aufwandbesteuerung betroffenen Zweitwohnungsbesitzern und den Pferdebesitzern ist kaum beschreibbar riesengroß.
Wer sich die Frage stellt weshalb?
Dem sei der Hinweis deutlich erkennbar, denn innerhalb weniger Wochen haben 530 000 Pferdebesitzer eine Protestnote unterzeichnet - die Wirkung ist deutlich erkennbar- die Pferdesteuer ist weitgehend vom Tisch!“
Soweit die Ausführung der Interessengemeinschaft „Freunde für Bayer“
Anmerkung:
Es sind Wahlen, wenn nicht jetzt, wann dann? Würden Sie eine Protestnote, die sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in allen Bundesländern richtet mit unterschreiben?! Danke!
Hier die Adresse:
Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf
Postfach 1117
89258 Weißenhorn
Tel. 07309 5084
EM fffbayern@gmx.net
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