Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Soraya @, Dienstag, 14.04.2015 (vor 3559 Tagen) @ Rebell

für die vielen Zweitwohnungsbesitzer in Deutschland?

Diese Frage wurde bei einer Veranstaltung zu einem Gedankenaustausch am letzten Wochenende im Allgäu zur Diskussion gestellt.

Junge Union -CDU- MdB Johannes Steiniger fordert:„Vielen jungen Menschen bleibt es aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen verwehrt, sich in ihren Heimatgemeinden für kommunale Ämter zu bewerben. Gerade Studenten, die in den Hochschulstädten aufgrund der dortigen Zweitwohnsitzsteuer aus finanziellen Gründen ihren Erstwohnsitz an ihrem Studienort anmelden müssen, stehen bei Kommunalwahlen in den ländlichen Regionen nicht für die Listen zur Verfügung. Die Konsequenz ist, dass es in den verschiedenen Gemeinden immer schwerer wird, junge Menschen für die Ratslisten aufzustellen.
Wir fordern deshalb, das Kommunalwahlgesetz in der Weise zu ändern, dass zukünftig Bürgern die Wahl ermöglicht wird, ob sie an ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben wollen. Diese Entscheidung soll mindestens drei Monate vor den Wahlen der Verbandsgemeindeverwaltung der Erstwohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.


http://www.pfalz-express.de/junge-union-fordert-anderung-des-kommunalwahlgesetzes/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion