Lebensmittelpunkt

Mara, Freitag, 11.10.2013 (vor 4022 Tagen)

Liebe Forum-Nutzer,

ich habe eine Frage zum Thema "Lebensmittelpunkt"und Festlegung der Hauptwohnung. Ihre Meinung dazu würde ich sehr danken.
Ich habe bis September letzten Jahres 8 Jahre in Freiburg mit meinem Lebenspartner gelebt. Musste beruflich nach Dresden umziehen aber fahre seitdem zwei Mal in Monat am Donnerstag nach Freiburg wo wir noch unsere gemeinsame Wohnung haben (und gemeinsam zahlen). Manchmal bin ich auch ein drittes Wochenende da. In der Wohnung in Freiburg sind die meisten meiner Sachen denn ich hier in Dresden nur das nötigste für den Alltag habe. Die "enge persönliche Beziehungen" habe ich nach 12 Jahren alle in Freiburg und die pflege ich natürlich. Für mich ist es klar, dass mein Lebensmittelpunkt in Freiburg ist, aber die Stadt Dresden hat den Antrag für meine Wohnung in Dresden als Zweitwohnung abgelehnt. Sie haben's wie folgend begründet "Abzüglich der Wochenenden (104 Tage), des Urlaubes (30 Tage) und der Feiertage (11 Tage) ist für Sie ein Aufenthalt von jährlich ca 220 Tagen in Dresden zu ermitteln. Der Anreise von Ihrer Wohnung in Freiburg zum Arbeitsort Dresden und Abreisetag von Dresden nach Freiburg sind als komplette Tage zum Aufenthalt in Dresden zu rechnen. Die Dresdner Wohnung ist daher als vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen".

Wenn ich zwei Freitage im Monat noch abziehe (was sie nicht getan haben) sind es dann nicht 220 sondern 196 Tage in Dresden. Also bin ich etwa über die Grenze von 365/2. Wenn der Abreisetag nicht als Aufenthalt in Dresden zu rechnen wäre (so behaupten sie aber ohne ein § zu zitieren), hätte ich dann 184 Tage Aufenthalt in Dresden. Wie ist Ihre Meinung? Könnte ich noch widersprechen und meine Wohnung in Freiburg als Hauptwohnung noch geltend machen? Wenn nicht, ist es möglich für mich eine doppelter Hausführung steuerlich abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus,
Mara


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