Lebensmittelpunkt

Alfred @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3941 Tagen) @ Mara

1. Melderecht
Die Festlegung der Hauptwohnung erfolgt bei volljährigen, alleinstehenden (ledigen/verwitweten/geschiedenen/entpartnerten) Personen, die mehrere Wohnungen nutzen, vorrangig nach rein quantitativ zeitlichen Gesichtspunkten. Insofern entspricht nach Deinen Angaben die Entscheidung des Dresdener Einwohnermeldeamtes der Gesetzeslage. Der Lebensmittelpunkt (im Melderecht „der Schwerpunkt der Lebensinteressen) ist nur in Ausnahmefällen von Bedeutung. Näheres dazu bei Bedarf hier auf der Startseite im Menü unter Hauptwohnung nachlesen.
Was die Zählweise der Reisetage angeht: Bei Ankunft von 12:00 Uhr bzw. Abfahrt nach 12:00 Uhr zählt der Tag als Aufenthaltstag in Dresden und wird damit der dortigen Wohnung zugerechnet. Halbe Tage bzw. stundenweise Berechnung zählen im Melderecht nicht. Das ist durchaus übliche Praxis und durch Verwaltungsbestimmungen und die Rechtsprechung gedeckt. Dagegen erfolgreich anzugehen, dürfte schwer bis unmöglich sein.

2. Einkommensteuerrecht
Hier ist der Lebensmittelpunkt von entscheidender Bedeutung, die zeitlichen Kriterien des Melderechts zählen nicht. Entscheidend ist (u. a.), dass Arbeitsort und Lebensmittelpunkt nicht übereinstimmen, dann können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Kosten steuermindernd geltend gemacht (doppelte Haushaltsführung). So wie Du das schilderst, dürfte zumindest die Bestimmung des Lebensmittelpunktes dem Finanzamt plausibel darzulegen sein. Verwirrend ist hier allenfalls, dass man in solchen Fällen oft von Hauptwohnung (= Lebensmittelpunkt) und (Erwerbs)Zweitwohnung spricht. Steht aber so nicht im Gesetz.

3. Zweitwohnungsteuer
Die Frage der Zweitwohnungsteuer spielt dabei auch eine Rolle und ist zu beachten. Die dürfte, bei korrekten melderechtlichen Verhältnissen, möglicherweise in Freiburg im Breisgau anfallen. Kann ich aber wegen fehlender Informationen nicht beurteilen.

PS:
Der Hinweis von Gustav richtet sich nur an verheiratete/verpartnerte Personen und ist für Dich allein schon deswegen nicht weiterführend.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion