Lebensmittelpunkt

Gustav @, Samstag, 12.10.2013 (vor 4088 Tagen) @ Mara

Eigentlich müssten nicht verheiratete von der Zwst Betroffene wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Klage erheben ?

Hallo dazu passt auch ein im Südkurier erschienener Artikel bitte nachlesen und eventuell verwerten:

http://www.suedkurier.de/tipps/geld-job-karriere/steuer/Zweitwohnungssteuer-als-Werbung...

bei berufsbedingter anfallender Zwst. steuerlich absetzbar.


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