Lebensmittelpunkt

Alfred @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3708 Tagen) @ Rebell

Die genannte Entscheidung (nachzulesen unter
http://openjur.de/u/611923.html )
dürfte eigentlich keinen Kämmerer ins Schwitzen bringen. Das was da erkannt wurde, ist im Grundsatz spätestens seit 1963 höchstrichterlich entschieden (BVerfG Beschluss vom 17. Mai 1963 - 2 BvL 8, 10/61; BVerfGE 16, 64) und wurde durch das BVerwG 2008 dem Bayer. VGH (mit mäßigem Erfolg) ins Stammbuch geschrieben. Ob es die Freiburger begriffen haben, ist zu bezweifeln. Fraglich ist allein schon, ob Rat und Verwaltung überhaupt wissen, was sie tun. Da ist der Hinweis auf eine Entscheidung des eigenen VGH sicherlich hilfreich. Diese Unwissenheit/Ignoranz ist ja nicht nur für Freiburg typisch sondern in fast allen Kommunen anzutreffen. Deswegen sollte man bei Auskünften - insbesondere der Meldebehörden - auch vorsichtig sein und nicht alles glauben (s. Esterella, 11.10.2013)

Im konkreten Fall fehlen mir sämtliche Informationen über die relevanten Wohnverhältnisse in Freiburg. Da wäre alles Spekulation.


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