Zweitwohnsitzsteuer in Homburg Saar
So ganz klar ist mir die melderechtliche Situation nicht. Wenn ich es richtig verstehe, war der Sohn bei Dir bis Oktober mit Nebenwohnung und beim Vater mit Hauptwohnung registriert. Seit Oktober ist es umgekehrt – oder ist er jetzt mit alleiniger Wohnung bei Dir registriert?
Weitere Fragen:
- Befinden sich beide Wohnungen in Homburg oder in verschiedenen Gemeinden?
- Für welche Nebenwohnung soll er die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben?
-Ist der Sohn Inhaber der Nebenwohnung(en)? Oder nutzt(e) er diese nur in Form einer ihm gebotene,n jederzeit widerrufbaren Wohngelegenheit?
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Brandy,
10.12.2013
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Alfred,
11.12.2013
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