Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar
Das muss ich der Stadt nur noch plausibel machen.
Das könnte sogar recht einfach sein, denn das Schreiben der Stadt ist korrekter als zu erwarten war (den Fehler mit dem Datum mal ausgenommen – aber der ist nicht wichtig).
Den Vordruck sollte der Sohn nicht ausfüllen, sondern mit einem Begleitschreiben an die Stadt zurück senden. Text in etwa:
„Sehr geehrte(r) Frau/Herr XXX,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom TT.M.JJJJ möchte ich Sie drauf hinweisen, dass ich in Homburg nicht mit Nebenwohnsitz gemeldet sondern mit Nebenwohnung registriert war.
Zum Sachverhalt teile ich Ihnen mit, dass es sich bei meiner Nebenwohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter handelte und ich diese Nebenwohnung nicht innehatte. Außerdem habe ich erst am TT.02.2012 mein 18. Lebensjahr vollendet, was Ihnen ja bekannt sein dürfte. Ich hatte also zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Homburg
Ihr Vordruck ist leider nicht dazu geeignet, diesen Sachverhalt zutreffend und wahrheitsgemäß dazulegen. Ich reiche Ihnen daher die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer zu meiner Entlastung unausgefüllt zurück.
Mit freundlichen Grüßen
....“
Geht auch ruppiger, den 1. Satz kann man auch weglassen. Dient nur dazu, der Stadt aufzuzeigen, dass sie per Gesetz definierte Begriffe nicht nach Belieben umwidmen kann.
Eigentlich sollte das so reichen. Es ist aber möglich, dass die Stadt noch mal nachhakt und „Nachweise“ sehen will, dann hier - oder per Mail - wieder melden.
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