Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar

Brandy, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4047 Tagen) @ Alfred

Der Text lautet:
... Sie waren vom 21.01.2010 bis 18.10.13 in Homburg (Adresse folgt), mit Nebenwohnsitz gemeldet. Um festzustellen, ob Ihnen diese Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssatzung diente und Steuerpflicht besteht, übersende ich Ihnen mit diesem Schreiben einen Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer.

Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb eines Monats nach Erhalt diese Schreibens zurück.

Satzungsgemäß unterliegt grundsätzlich der Zweitwohungssteuer, wer in Homburg eine Zweitwohnung oder mehrere Zweitwohnungen als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die erste Wohnung innerhalb oder außerhalb Homburgs befindet.

Dananch folgen noch Hinweise zu Steuersatz und Zahlungsmodalitäten sowie zum Formular.

Soweit der Text.
Das Datum 21.1. ist schon mal falsch. Der Zweitwohnsitz war ab 21.11. gemeldet. Da war er noch 16.
Wie gesagt lebt mein Sohn bei mir als "Kind", zahlt keine Miete und kann natürlich auch nicht über die (meine) Wohnung verfügen.

Das muss ich der Stadt nur noch plausibel machen.


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