Zweitwohnsitzsteuer in Homburg Saar
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Er hat nun hier den Hauptwohnsitz und bei seinem Vater, der in einer anderen Gemeinde ohne Zweitwohnsitzsteuer lebt, den Zweitwohnsitz.
Die Erklärung soll er für die Wohnung, die jetzt Hauptwohnsitz ist abgeben. Er ist nicht Eigentümer der Wohnung sondern hat nur hier (bei mir, in meiner ET-Wohnung) sein "Kinder"Zimmer.
Ich hoffe etwas Licht in die Sache gebracht zu haben.
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Brandy,
10.12.2013
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Alfred,
11.12.2013
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