Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar

Alfred @, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4201 Tagen) @ Brandy

Vorab:
Da der Sohn seit erst Februar 2012 volljährig ist und seit Oktober 2013 in Homburg mit Hauptwohnung registriert ist, kann es, wenn überhaupt, nur um den Zeitraum Februar 2012 bis Oktober 2013 gehe. Denn nach der Satzung der Stadt Homburg sind Räume, die Minderjährige bewohnen, keine Zweitwohnung

Nicht der Eigentümer einer Wohnung zu sein reicht nicht. Ich gehe aber bei der Bezeichnung „Kinderzimmer“ davon aus, dass es auch nicht Mieter der Wohnung ist und nicht wie ein Eigentümer oder Mieter über die Nutzung seiner Nebenwohnung verfügen kann. Er ist also nicht Inhaber der Nebenwohnung, seine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung und damit tst er auch nicht steuerpflichtig. Das Problem dürfte nur sein, dass die Stadt das so nicht sieht und ihre Erklärung zur Zweitwohnungsteuer diesen Fall überhaupt nicht berücksichtigt. Deswegen ist es für den Sohn unmöglich, die Steuererklärung wahrheitsgemäß zu beantworten. Das beginnt schon bei Ziffer 7 („Angaben zur Zweitwohnung“) – trägt er hier die Anschrift der Nebenwohnung ein, fühlt die Stadt sich schon bestätigt, dort eine Zweitwohnung zu sehen. Das geht dann munter so weiter, und am Ende kommt ein Steuerbescheid heraus.

Wenn die Stadt schon einen so blöden Vordruck verschickt, sollte man ihn zurückgeben. Dabei wäre für die Formulierung einer Antwort von Bedeutung, was in dem Anschreiben steht, mit dem die Stadt den Vordruck zugeschickt hat. Wenn Du mir den Text zukommen lässt(über das Forum oder als Scan per E-Mail), weiß ich einigermaßen genau, wie man der Forderung begegnen muss.


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