News: Bundesverfassungsgericht kippt degressive Staffelung
Schöner Beschluss des BVerfG mit einigen Kernsätzen. Mir gefällt natürlich der Standpunkt des Bundesfinanzhofes zum Thema. Kurz und deutlich
".3. Der Bundesfinanzhof äußert verfassungsrechtliche Bedenken an der degressiven Ausgestaltung des Zweitwohnungsteuertarifs. Schon der Typus der Aufwandsteuer lasse es nicht zu, bei der Zweitwohnungsteuer einen niedrigeren jährlichen Mietaufwand mit einem höheren Steuersatz zu belegen als einen höheren jährlichen Mietaufwand. Der degressive Steuertarif verletze darüber hinaus die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßgaben des Leistungsfähigkeitsprinzips. Dieser könne keinesfalls mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der Beklagten erwachse aus Zweitwohnungen ein erhöhter Aufwand, weil allein der isolierte Vorgang des Konsums für die Aufwandsteuer maßgeblich sei."
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René,
24.02.2014
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Yvonne Winkler,
24.02.2014
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Alfred,
25.02.2014
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Yvonne Winkler,
25.02.2014
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Yvonne Winkler,
25.02.2014
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Norman,
03.03.2014
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Alfred,
03.03.2014
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Yvonne Winkler,
24.02.2014