News: Bundesverfassungsgericht kippt degressive Staffelung

Soraya @, Samstag, 14.06.2014 (vor 4038 Tagen) @ Alfred

Finanzielle Auswirkungen bei der Stadt Konstanz

a) Rückzahlungen von nicht bestandskräftigen Fällen

Zwei Klagen mussten von Seiten der Verwaltung für erledigt erklärt werden.

  • In beiden Fällen waren die entrichteten Zweitwohnungssteuerbeträge zu erstatten.

Insgesamt war dies ein Betrag mit 8.224,32 €. Da es in einem Fall nicht um die Verfassungsmäßigkeit der Satzung, sondern um die tatsächliche Steuerpflicht ging, ist zu prüfen, inwieweit diesbezüglich wieder eine teilweise Veranlagung mit Rückwirkung zum 01.01.2010 möglich ist (ca. 3.000,- €).


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