News: Bundesverfassungsgericht kippt degressive Staffelung

Yvonne Winkler @, Dienstag, 25.02.2014 (vor 4147 Tagen) @ Alfred

Gebe Dir recht. Das Wohnsitzgeschnorchel ist unprofessionell und reiht sich in die Reihe gelebter Bürgervorstellung ein.

"Ich kann keinen Hauptwohnsitz anmelden, weil ich dann mehr Versicherung zahlen muss" und ähnlichen Beliebigkeiten wird damit eine Rechtsprechungsgrundlage gewährt.

Melderecht verkommt zur Beliebigkeit und folgt nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, sondern dem Lenkungszweck oder den wirtschaftlichen Interessen der Einzelnen.

Schaumermal, wie sich die Verwaltungsrechtsprechung damit weiterentwickelt.:-)


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