Nicht immer liegt die Schuld beim MdB
4. Zu fragen ist allerdings, warum das Einwohnermeldeamt den melderechtlichen Status nicht ändert.
Würde denn durch die zuständige Berliner Meldebehörde bei korrekter Anwendung des MRRG und des Berliner MeldeG nicht der Tatbestand der Nichtverfolgung einer Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit einer Begünstigung der Steuerhinterziehung vorliegen. Denn beide Gesetzte müssten doch für die Behörde bindend sein.
Diese Gesetze beinhalten doch eine "Ist-Bestimmung" und nicht eine "Soll- oder Kann-Bestimmung.
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Alfred,
17.05.2014
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Himbim13,
21.05.2014
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Alfred,
21.05.2014
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Rebell,
25.05.2014
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Himbim13,
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