Nicht immer liegt die Schuld beim MdB
4. Zu fragen ist allerdings, warum das Einwohnermeldeamt den melderechtlichen Status nicht ändert.
Halt, ich habe vergessen, dass es ja noch zum Berliner MeldeG eine VwV, eine DVO und ggf. eine Dienstanweisung vorhanden sein könnte, wonach eventuell die Befreiung der Bundestagsabgeordneten von der 2.WhgSt hervor geht.
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Alfred,
17.05.2014
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Himbim13,
21.05.2014
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Alfred,
21.05.2014
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Rebell,
25.05.2014
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Himbim13,
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