Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Alfred @, Montag, 26.05.2014 (vor 3868 Tagen) @ Rebell

Eigentlich ist es ja noch viel schlimmer. Frau B. hat in der vergangenen Legislaturperiode über das neue Bundesmeldegesetz mitentschieden und es dabei versäumt, eine Sonderregelung für Mandatsträger und Kandidaten zu diktieren. Aber in der Steuerfrage ist sie, ausgehend davon, dass sie in der Steuererklärung nicht gelogen hat, unschuldig. Da ist der Sünder eindeutig das FA.

Die Wähler in ihrem Wahlkreis könnten sich natürlich fragen, was von einer Kandidatin zu halten ist, die amtlich bestätigt ihren Lebensmittelpunkt nicht im Wahlkreis hat oder einfachste Gesetze missachtet. Aber das stört letztlich nur kleine Geister und ab und an mal die Presse.


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