Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz

DoloDingo, Mittwoch, 18.06.2014 (vor 4204 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Jedoch versteh ich sie nicht ganz ;-)
Was genau meinst du mit "Inne hat"?

Und was genau bedeutet das jetzt in unserem Fall?
Könntest du das ganze vielleicht etwas umfangreicher ausführen?

Eine weitere Frage hätte ich auch noch: Ist das ZWS Gesetz von Bonn oder von Koblenz für uns relevant, wenn der Hauptwohnsitz in Bonn liegt?


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