Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz
Jedoch versteh ich sie nicht ganz
![]()
Was genau meinst du mit "Inne hat"?
Im Melderecht ist gereglt, dass der sich zu melden hat, der eine Wohnung "bezieht" (und fortan "inne hat", bis er auszieht). Da die Mutter in dem Falle die Wohnung nicht bezieht, muss sie sich auch nicht melden.
Natürlich wird es Nachfragen geben - und im Zweifel muss die Kommune oder auch ein Gericht überzeugt werden, dass wenn die Mutter im Mietvertrag steht, diese nicht selbst nutzt. Über die Form dieser Verträge kann man geteilter Meinung sein. Dem Vermieter geht es in erster Linie um Sicherheit. Auch wenn das Gesetz eine Kaution vorsieht, wollen Vermieter gerne mehr - aber dafür gibt es im Zweifel das Instrument "Bürgschaft".
Zur Idee des Untermietvertrages: Ich weiß es nicht. Ihr steht ja ohnehin im Vertrag. Wenn es die Kommune gerne sehen will - schadet im Zweifel nicht.
Eine weitere Frage hätte ich auch noch: Ist das ZWS Gesetz von Bonn oder von Koblenz für uns relevant, wenn der Hauptwohnsitz in Bonn liegt?
Mal von den Stadtstaaten abgesehen, ist die ZWS in Satzungen geregelt, die die Kommunen erlassen. Maßgeblich ist der Ort, an dem sich die Nebenwohnung befindet. Aus Sicht deiner Mutter wäre die Streitfrage Koblenz. Ihr habt ja keine Zweitwohnung, oder?
gesamter Thread:
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
DoloDingo,
18.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
Alfred,
18.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
DoloDingo,
18.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz - Alfred, 18.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
René,
25.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz - Alfred, 25.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
DoloDingo,
18.06.2014
- Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz -
Alfred,
18.06.2014