Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz
Mit „Hauptwohnsitz in BONN“ kann ich nichts anfangen. Maßgeblich ist die melderechtliche Registrierung – entweder mit alleiniger Wohnung oder Haupt- und Nebenwohnung. Zu Haupt- und Nebenwohnung hier auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Dann ggf. noch Mal fragen.
Inhaber einer Wohnung ist üblicherweise der Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte, der die Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt oder vorhält. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Wohnung – die kann der Eigentümer/Mieter usw. auch einem Dritten überlassen, der dadurch zum Inhaber wird.
Wenn ihr mit Nebenwohnung in Koblenz registriert seid, wird die Stadt von Euch die ZWS verlangen.
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DoloDingo,
18.06.2014
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Alfred,
18.06.2014
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DoloDingo,
18.06.2014
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René,
25.06.2014
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DoloDingo,
18.06.2014
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Alfred,
18.06.2014