Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6379 Tagen) @ Christian

Guten Morgen,

Mal ein grundsätzliches Statement am Anfang.

Grundsätzlich bringt mich die ZWS nicht um. Ich empfinde aber, das (bei mir) ein Punkt überschritten wurde, wurde man einfach nicht mehr stillhalten kann (darf).

Der Staat(-Apparat) (und damit auch die Kommune) testet permanent, wie weit er gehen kann. Es beginnt mit dem jährlichen Blick auf die Steuererklärung die man ausfüllen muss (aber ohne steuerliches Fachwissen einfach nicht mehr versteht) und endet beim Sozialsystem (Gesundheit, Rente, Bildung).

Faktisch ist überall der Wurm drin. Die Gesetzeslage ist veraltet & inkonsistent. So richtig interessieren tut es keinen, dessen Job es eigentlich wäre. Die ursprünglich Intensionen von Gesetzen werden pervertiert (ZWS = Luxussteuer, Hartz IV= Fordern und Fördern, Familien und Sozialrecht)

Per Definition ist der Staat (-Apparat) ein Steuerungs- – und Reglungsinstrument einer Gesellschaft zum Wohle der erwähnten Gesellschaft.
Ist er das noch>

Zum Thema:

1. [„Was die Einkommensteuer angeht: Die geht meines Wissens an die Stadt, in der man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Spielt in diesem Zusammenhang aber auch keine Rolle“

Muss ich als Steuerzahler über die inneren Finanzströme des Staates Bescheid wissen> Ich bezahle in Dresden Steuern. Da endet bei mir das Verständnis. Als analoger Fall: Ich frage doch auch nicht, was der Vermieter meiner Wohnung mit dem Mietzins so treibt, was ich ihm monatlich überweise.
2. „In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.“

Das ist ja eine prickelnd: Wenn ich mich beispielsweise 200 Tage im Jahr außerhalb von Dresden an verschieden Dienstorten aufhalte- ist dann der Schwerpunkt die Autobahn, der Flughafen, das Hotel> Wo ist die Grenze- bei 100 Tagen, bei 150 Tagen>
3. „Besonders wegen der Kinder sogar plausibel, bei gemeinsamem Sorgerecht sogar unabweisbar.“

„…Schlüsselgewalt darüber hast. Dann bist du „Inhaber“ dieses Zimmers.“

Das ist nun noch spannender. Das tangiert sowohl das Steuerecht als auch das Familienrecht und Sozialrecht. Nur die Stichworte: doppelte Haushaltsführung (Steuerrecht), Lebens – und Bedarfsgemeinschaften (Familien – und Sozialrecht).
Schlüsselgewalt habe ich nicht, gemeinsames Sorgerecht habe ich. Anwesend bin ich im Mittel 1,5 Mal pro Monat, seit 8 Jahren geschieden.

Das wird ja wirklich gruselig:
1. Der Fiskus sagt mir: doppelte Haushaltsführung bei geschiedenen Paaren>- niemals! Sorgerecht - was ist das> Das ist ein Begriff aus dem Familienrecht.
Hauptwohnung – Nebenwohnung- das ist Melderecht.
2. Die Meldebehörde sagt mir: wir müssen sie erreichen – ja wie erreichen wir sie denn>
3. Das Amt für Soziales sagt mir: Fiskus erkennt doppelte Haushaltsführung nicht an, das ist ein Steuerproblem, Unterhaltzahlungen werden davon nicht berührt. Hauptwohnung – Nebenwohnung- das ist Melderecht, geht uns auch nichts an.
4. Und die ZWS der Stadt Dresden – tja, anscheinend der Schmetterling in Bolivien, der den Tornado in Florida auslösen könnte …

Es könnte mir jetzt folgendes Szenario vorstellen:
Ich erhebe Einspruch gegen den ZWS, wird abgelehnt, ich bezahle.
Damit wurde von Amtswegen her festgestellt, dass ich eine Nebenwohnung in DD habe.
Damit gehe ich zum Finanzamt und sage dass die Schwesterbehörde festgestellt hat, dass ich ja eigentlich eine Nebenwohnung und damit doppelte Haushaltsführung habe.

Die werden sagen, dass ich spinne, da ich ja faktisch nur eine Hauptwohnung in DD habe und damit keine Grundlage für eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Tja und dann kann ich gegen die Stadt Dresden vorgehen>
Oder vielleicht gegen das Finanzamt>
Oder vielleicht gegen die Meldebehörde, die der Auslöser der Konfusion ist>

Mir ist durchaus klar, dass die beschriebene Konstellation einen Sonderfall beschreibt, und damit den Rahmen dieses Forums sprengt. Ich bitte um Nachsicht!

Herzliche Gruesse
Otto


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