Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht
Hallo Otto,
Grundsätzlich vorweg: ich lese bei Dir nur, was Behörden sagen. Die beschriebene Konstellation ist kein Sonderfall, weder spannend noch gruselig. Das Leben ist halt kompliziert, und man kann nicht alles gleichzeitig haben wollen. Und ein bisschen rühren/befassen muss man sich auch, wenn man nicht getreten werden will.
Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz „weit von zu Hause“ (= Hauptwohnung“) entfernt liegt und man am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält. Das ist bei Dir nicht der Fall. Du unterhältst nur 1 Wohnung, nämlich die in Dresden. Deswegen gibt es auch keine doppelte Haushaltsführung, und deswegen brauchst Du auch keine ZWSt zu zahlen. Mit dem Personenstand (verheiratet, geschieden, ledig usw.) hat das nichts zu tun. Für den Rest empfehle ich einen Steuerberater, da gibt es eine Menge Möglichkeiten, auch für Alleinstehende ohne doppelten Hausstand (z.B.: Einsatzwechseltätigkeit).
Ansonsten zur Einkommensteuer nur eine Frage: Woher kriegst Du Deine Lohnsteuerkarte> Etwa von Dresden>
Wenn DD Dich jetzt - bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen unberechtigt - zur ZWSt veranlagen will, gibt es 2 Möglichkeiten - zahlen (weil es ja nicht umbringt) oder wehren (weil es nicht berechtigt ist). Keine Möglichkeit ist: Über Schmetterlinge in Bolivien zu philosophieren.
Zahlen bedeutet nicht, dass man dann einen Nachweis für die doppelte Haushaltsführung hätte. Das liegt u.a. daran, dass die ZWSt in deinem Fall nicht berechtigt ist. Das Finanzamt ist auch keine „Schwesterbehörde“ einer städtischen Behörde. Die vom FA lachen sich kringelig über das Dresdener Steueramt und husten denen was.
Wehren bedeutet Rechtsweg, und da ist ein sachkundiger Rechtsanwalt empfehlenswert - oder eigene Kenntnisse sind erforderlich.
Ob sich das mit der Erreichbarkeit für amtliche/offizielle Schreiben (der eigentliche Auslöser des Problems, nicht die Meldebehörde) in DD anders regeln lässt, kann ich nicht beurteilen, da mir dazu die Informationen fehlen. Dein Festhalten an der melderechtlichen Hauptwohnung ist wegen der ständigen Erreichbarkeit durchaus verständlich. Im Mittel 1,5 Mal pro Monat ist für eine Hauptwohnung ein bisschen wenig. Könnte aber reichen, wenn das von Dir angegebene Beispiel „200 Tage im Jahr außerhalb Dresdens“ zutreffen sollte. Dann kann es ein Zweifelsfall sein, und dann gilt: Die Hauptwohnung ist dort, wo der Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen liegt.
So wie es aussieht, würde das dann bedeuten
- Meldestatus mit Nebenwohnung in DD zutreffend (>),
- wegen fehlender 2. Wohnung:
+ keine doppelte Haushaltsführung
+ keine ZWSt (das muss ggf. „erstritten“ werden)
Familien- und Sozialrecht, Gesundheitspolitik, Unterhaltsverpflichtungen usw.: Da sehe ich konkret keine Berührungspunkte zur ZWSt.
Noch Fragen
Gruß
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