ZWSt-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik

Alfred @, Montag, 10.11.2014 (vor 4379 Tagen) @ Conradi

Nun wurde mir der alte Betrag für die ersten 3.Quartale 2014 ja schon abgebucht. Ich habe mal gehört, dass belastende Änderungen von Bescheiden nur für die Zukunft gelten dürfen, da es ja sowas wie Vertrauensschutz gibt?

Grundsätzlich richtig. Zu entscheiden ist, ob ein schutzwürdiges Vertrauen bestand.

Bisher hat das Amt alle meine Widersprüche teils ohne Begründung abgeschmettert.

Ein ablehnender Widerspruchsbescheid ist zu begründen (§ 73 VerwGO).

Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.

Wer in einem Rechtstreit von vorneherein auf eine Klage verzichten will, entwaffnet sich selbst. Bei einer Bagatellsteuer mag das verständlich sein. Dann sollte man m.E. aber auch, obwohl zulässig, keinen Widerspruch einlegen.


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