ZWS-Erhöhung rückwirkend -update

René ⌂ @, Montag, 02.03.2015 (vor 3601 Tagen) @ Conradi

Danke. Das deckt mein Rechtsverständnis. Die Kommune kann natürlich rückwirkend die Satzung auch ändern. Nur du wurdest schon veranlagt und dein Bescheid ist anscheinend rechtskräftig. Also kann auch die Kommune nicht mehr rütteln. Die neue Satzung würde für all jene treffen, die sich bspw. nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und im Nachgang veranlagt werden. Für das kommende Jahr greift dann auch die neue Satzung für dich.


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