ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Du vermischst hier zwei Probleme und gehst auf das eigentliche Problem nicht ein.
Die Debatte um die Bebauungspläne hatten wir schon zur Genüge geführt. Aber, in der Hoffnung dass es hängen bleibt: Frau B. darf ihre Wohnung nicht mehr an Feriengäste vermieten. Aller Voraussicht nach durfte sie das noch nie. Neu ist nur, dass es ein Gericht noch einmal unmissverständlich klar gestellt hat. Frau B. kann, so wie bisher auch, ihre nicht selbst benötigte Wohnung vermieten. Das geht auch möbiliert. Nur eben als Wohnung im Sinne des Mietrechts. Ich verstehe natürlich die Sorge: die Marge ist nicht so üppig.
Wenn sie die Wohnung nicht vermietet und selbst innehat, muss sie ZWS zahlen.
Ob nun die Kommune die Klarstellung des Gerichtes nutzte, die ohnehin durch das Degressionsurteil neu festzulegende ZWS mit einer Erhöhung zu verbinden, ist Spekulation. Möglich.
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Conradi,
09.11.2014
- ZWSt-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - Alfred, 10.11.2014
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Rebell,
10.11.2014
- ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - René, 02.03.2015
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Conradi,
13.02.2015
- ZWS-Erhöhung rückwirkend -update - René, 02.03.2015
- ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - Gustav, 18.02.2015