Besteuerung von Zweitwohnsitz

Rebell @, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3345 Tagen) @ tasha2711

Da ich in Freudenstadt arbeite sowie auch wohne ist das mein Hauptsitz und bei meinen Eltern zuhause der Zweitwohnsitz hab es damals so gemacht falls es hier mit der Arbeit nicht funktioniert hätte. Muss ich jetzt Steuern für den Zweitwohnsitz nachzahlen? Obwohl ich meine Eltern wenn es hoch kommt 2 mal im Monat besuche? Wie gesagt Zweitwohnsitz ist die Adresse meiner Eltern.


Klar und deutlicher kann man es nicht ausdrücken, die Zweitwohnungssteuer ist und bleibt ein diskriminierendes Modell, das längst reformiert werden sollte.
Selbstverständlich musst Du wenn Du mit Zweitwohnsitz gemeldet bist in Baden Baden Zweitwohnungssteuer bezahlen. Diese Stadt schreckt auch nicht zurück 35 % von der Jahresmiete als Zweitwohnungssteuer zu erheben gerichtlich durchzusetzen.
Wozu hast eigentlich den Zweitwohnsitz blödsinnigerweise überhaupt als solches deklariert?
Du könntest Dich doch ohne wenn und aber Deine Eltern besuchen ohne mit Zweitwohnsitz registriert zu sein, bitte diese nicht als Kritik verstehen, aber die Gesetzgebung ignoriert den Bürger mit Zweitwohnsitz - ja der Mensch mit Zweitwohnsitz ist und bleibt unerwünscht.
Nun hast es also von Deiner Heimatstadt bestätigt, nachdem Du bisher als Bürger mit Erstwohnsitz registriert warst konntest auch bei den Wahlen in Baden Baden Einfluß nehmen welchem Bürgermeister und welchem Stadtrat Du eine Zustimmung gabst.
Nun hast Du einen Rollentausch vorgenommen und damit diese Einflußnahme ist verschwunden. Jetzt wirst als Zweitwohnsitzbürger als der "Unerwünschte" eingestuft, obwohl 'Du der gleiche Mensch bist wie früher. Du bist nun so wenig erwünscht wie ein Hund - die Anwesenheit eines Hundes wird auch besteuert. Ich kenne kein Kommune die einen Zweitwohnungsinhaber besteuert aber Keine Hundesteuer.
Diese Kommentierung hilft im Augenblick nicht weiter, aber stelle Dir mal vor seit Du nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, bekommt die Stadt Baden - Baden keinen Cent mehr im kommunalen Finanzausgleich, das können pro Jahr € 1000 oder noch mehr sein, deshalb ist jede Kommune mehr oder weniger gezwungen eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Die Ursache liegt nicht alleine bei den bösen Kommunen, sondern der Gesetzgeber hat dieses bewusst so im Kommunalen Finanzausgleich geregelt.
Es gibt also zweierlei Bürger, die Wertvollen und die Unerwünschten.

Wer wundert sich da noch,dass man schon vom Gesetzgeber eine gewisse Volksverhetzung einkalkuliert hat.

In Deinem Falle hast nun etwas Pech, durch den Rollentausch!

Asylanten, welche dem Steuerzahler vorerst nur Kosten verursachen sind allerdings wesentlich in der Bewertung Mehrwert als die Zweitwohnungsinhaber, denn sobald ein Asylant aus dem Aufnahmelager entlassen ist und in einer Kommune aufgenommen wird, der Staat übernimmt die Miete und ist auch noch verpflichtet für den Lebensunterhalt aufzukommen, dafür ist er Wertvoll als Erstwohnsitzbürger in einer Kommune und deshalb auch im kommunalen Finanzausgleich der begehrtere Bürger als jener mit Zweitwohnsitz!

Wer stimmt in diesem 'Forum der Forderung des Vereins
Freunde für Ferien in Bayern e.V. zu?

Seit Monaten fordert diese Vorstandschaft eine bundesweite Reform des kommunalen Finanzausgleich, damit endlich alle Bürger gleichwertig sind auch im kommunalen Finanzausgleich.

Manche Bundesländer zeigen sich offen für eine Diskussion - der Württembnergische Grüne Ministerpräsident Kretschmer weigert sich ähnlich Länder die von C - Parteien regiert werden, vorläufig noch überhaupt eine Stellungnahme auf eine Anfrage abzugeben, der lässt sich lieber beim Nockerberg als Strahlemann eine Einladung nicht entgehen!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion