Besteuerung von Zweitwohnsitz

Kommunalfreund @, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3601 Tagen) @ Alfred

Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.

Hallo Alfred - mit solchen Beiträgen und Bewertungen solltest Du doch mal überprüfen ob Du lieber kommunsistische Parolen unterstützen willst oder ??

bitte prüfe mal nachstehende Meldung - welche in Badischer Zeitung zu entdecken ist ?

http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/kraeftig-fuer-freiburg-zahlen-duerf...

Einerseits bürdet die Stadt von ihren mit Zweitwohnung hier Gemeldeten eine erhebliche Zusatzbelastung in Form der Zweitwohnungssteuer auf, andererseits verweigert Freiburg ihnen jegliche Mitsprache in Fragen der Ausgabenpolitik. Ist das demokratisch? Nein, aber leider legal. Zumindest nach der stadteigenen Auslegung des Kommunalwahlgesetzes.

Besonders undemokratisch ist die Verweigerung jeglicher kommunaler Mitbestimmung wenn man bedenkt, dass die hier mit Erstwohnsitz Gemeldeten, also Wahlberechtigten, selbstverständlich keinerlei zusätzliche kommunale Zwangsabgaben zu entrichten habe

Kommentierung dazu

Kräftig für Freiburg zahlen, ja draufzahlen, das dürfen wir, mitentscheiden in der Stadt dürfen wir nicht. "No taxation without representation" hieß es schon in englischen Kolonien in Nordamerika vor 1776 und führte zur amerikanischen Revolution.

Um Revolution geht es 2015 in Freiburg ganz sicher nicht, um das urdemokratische Recht mitentscheiden, also wählen zu dürfen, sehr wohl. Man darf auf die verfassungsrechtliche Prüfung dieser Frage gespannt sein.

Dr. Klaus Storkmann, Freiburg

Bin gespannt wann Du mal wieder solche Beiträge löschen wirst ??

Was veranlasst Dich eigentlich Beiträge zu löschen ??? Woher kommt eine derartige Anweisung ?


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