Besteuerung von Zweitwohnsitz

Kommunalfreund @, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3316 Tagen) @ Alfred

Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.

Wer hat eigentlich Recht ??

aber . "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich das sagrt auch Kämmerer Faller

Für viele wird es nun billiger
St. Märgen passt seine Zweitwohnungssteuer an.

1. Wer sich eine Zweitwohnung zulegt, muss mit einer geänderten Steuer rechnen. Foto: dpa
ST. MÄRGEN. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es im Grundgesetz. Das gilt auch für diejenigen, die einen Zweitwohnsitz haben und dafür Steuern zahlen müssen, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Deshalb passte der Gemeinderat am Dienstagabend die Satzung über die Zweitwohnungssteuer der Rechtslage an. Künftig müssen alle Mieter oder Besitzer von Zweitwohnungen denselben Anteil ihres Mietwertes abführen: zehn Prozent.
Kämmerer Michael Faller erläuterte die bisherige Regelung in St. Märgen. Der Steuersatz war degressiv ausgestaltet, das heißt, die Zahler waren entsprechend des Mietwertes ihrer Wohnungen in drei Kategorien eingeteilt, innerhalb denen der Steuersatz konstant war. Das bedeutete zum Beispiel, wer jährliche Mietkosten zwischen 1550 Euro und 2560 Euro hatte, zahlte 280 Euro Zweitwohnungssteuer, je nach Mietwert also zwischen 10,9 Prozent und 18,1 Prozent der Miete. "Dieses Ungleichverhältnis darf nicht mehr sein", sagte Faller.
Um die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von knapp 14 500 Euro zu halten, hat Faller den passenden Prozentsatz ausgerechnet und kam auf einen Steuersatz von 9,64 Prozent, aufgerundet auf zehn Prozent. Das bedeutet für 45 der 55 Betroffenen eine Senkung der Steuer um Beträge zwischen 61 Cent und knapp 105 Euro, für zehn Betroffene eine Erhöhung zwischen 40 Euro und 610 Euro im Jahr. Die Kurtaxenpauschale für Bewohner von Zweitwohnsitzen von 50 Euro pro Jahr und Person bleibt unverändert.
Die Gemeinderäte äußerten sich unterschiedlich. Gerhard Dold zeigte sich skeptisch, weil manche nun erhebliche Mehrkosten haben. Er frage sich, ob das vor Gericht Bestand habe. Mit Widersprüchen sei auf jeden Fall zu rechnen. Faller bestätigte, "es sind wenige, die es mit einer Erhöhung trifft, aber die trifft es richtig". Doch er glaube, "wer entsprechend Geld hat, um eine Zweitwohnung bei diesem Mietwert vorzuhalten, hat vermutlich auch genug Geld, um die Steuer zu zahlen". Mit Widersprüchen sei zu rechnen, dies sei dann eben so. Allerdings sei die bisherige Praxis nicht gesetzeskonform gewesen, die künftige dagegen schon. Man könne es auch anders herum sehen: Manche seien bisher besonders günstig weggekommen, das werde nun korrigiert. Herbert Mark fragte nach der Eruierung des Mietwerts bei Eigentumswohnungen. Hier müsse man sich auf die Selbstauskunft der Bewohner verlassen, so Faller. Bürgermeister Manfred Kreutz sagte, plausibel müssten die Angaben schon sein. Marks Anregung, die Eigentümer nach ihrem aktuellen Mietwert zu befragen, fand Zustimmung. Die Satzungsänderung segnete das Gremium einstimmig

Ob allerdings dieser Kämmerer die Kosten für Erfassung und Überwachung auch angesetzt hat darf wohl bzweifelt werden !!!


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