Besteuerung von Zweitwohnsitz
Ignoriere den Beitrag von Rebell am besten.
Wenn Du in der Wohnung Deiner Eltern lebst und für diese mit Nebenwohnung registriert bist, bist Du üblicherweise nicht Inhaber der Wohnung und kannst damit auch nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Allenfalls wird die Stadt Dich ggf. zur Abgabe einer Erklärung auffordern.
Prüfen solltest Du allerdings, ob Du überhaupt mit Nebenwohnung registriert sein musst. Wenn Du Dich nämlich nur besuchsweise bei Deinen Eltern aufhältst – und so klingt es für mich – ist eine melderechtliche Registrierung nicht erforderlich.
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tasha2711,
28.02.2015
- Besteuerung von Zweitwohnsitz - Rebell, 01.03.2015
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Alfred,
01.03.2015
- Besteuerung von Zweitwohnsitz - Kommunalfreund, 01.03.2015
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Kommunalfreund,
01.03.2015
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René,
02.03.2015
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Schmunzel,
03.03.2015
- Besteuerung von Zweitwohnsitz - René, 04.03.2015
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Schmunzel,
03.03.2015
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René,
02.03.2015