Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

StefanM, Montag, 09.03.2015 (vor 3308 Tagen)

Hallo zusammen,

Köln und die Zweitwohnsitzsteuer scheint seit einiger Zeit fest zusammen zu gehören. Vergangenen Donnerstag habe ich auch einen Brief der Stadt Köln bekommen mit einem angehängten mehrseitigem Formular, auf dem ich meinen Zweitwohnsitz darlegen soll. Anhand dessen würde meine Zweitwohnsitzsteuer berechnet.

Jetzt ist es aber so, dass mir selbst der Zweitwohnsitz in Köln neu ist - ich also davon bislang gar nichts wusste. Ich habe 2011 bis 2012 (wieder) ein gutes Jahr bei meinen Eltern gewohnt (das war im Studium, während eines Praktikums). Nach dem Praktikum (und nach Abschluss des Studiums für den Job) bin ich wieder aus Köln weggezogen und habe mich im neuen Wohnort angemeldet. Der Erstwohnsitz lieg seit Ende 2012 also nicht mehr in Köln und willentlich habe ich auch meinen Zweitwohnsitz in Köln nicht angemeldet (das muss beim Ummelden anscheinend schief gegangen sein).

In jedem Fall wohne ich bei meinen Eltern nicht mehr, sondern bin nur alle 4-6 Wochen mal zu Besuch für ein Wochenende da. Auch in der Zeit, in dem ich meinen Erstwohnsitz (für das erwähnte Praktikum bei meinen Eltern) hatte, gab es keinen Mietvertrag (o.ä.) zwischen mir und meinen Eltern.

Kann ich den Zweitwohnsitz rückwirkend für die letzten zwei Jahre zurücknehmen? In jedem Fall sehe ich es nicht ein, Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Zweitwohnsitz hieße für mich, dass ich eine Familie (Frau und ggf. Kind) in Köln hätte, dass ich regelmäßig jedes Wochenende da bin, dass ich Miete für die zweite Wohnung zahlen würde oder sogar vom Zweitwohnsitz aus mal zur Arbeit fahren könnte (immerhin sind es knapp 450 km Entfernung!). All das trifft auf mich nicht zu.

Ich freue mich über jeden Rat von Euch.

Vielen Dank
Stefan.


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