Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes
Ergänzend zu Alfred: Schaue doch mal in deine Unterlagen zur Anmeldung deiner neuen Wohnung. In der Regel bekommst du ja einen Durchschlag bei der Anmeldung. Da steht auch drauf, ob deine neue Gemeinde dich bei der alten abmelden oder den Wohnsitz zur Nebenwohnung herabstufen soll.
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- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
StefanM,
09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
René,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
Kommunalfreund,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 10.03.2015
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Kommunalfreund,
10.03.2015