Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

René ⌂ @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3802 Tagen) @ StefanM

Ergänzend zu Alfred: Schaue doch mal in deine Unterlagen zur Anmeldung deiner neuen Wohnung. In der Regel bekommst du ja einen Durchschlag bei der Anmeldung. Da steht auch drauf, ob deine neue Gemeinde dich bei der alten abmelden oder den Wohnsitz zur Nebenwohnung herabstufen soll.


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