Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3754 Tagen) @ Kommunalfreund

Auch Du solltest besser die Finger von der Tastatur lassen.
Die Besteuerung des Nutzens einer Nebenwohnung ist ausdrücklich nicht erlaubt - da kann eine Kommune so klamm sein, wie sie will. Aber das zu verstehen, wird Dir für immer verwehrt bleiben.
Am Rande:
Ich kann hier so viele Tipps geben und Überlegungen anstellen, wie ich will. Das ist noch nicht mal 'ne Ordnungswidrigkeit nach dem RDL. Da lebst Du schon gefährlicher.


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