Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung
Auch Du solltest besser die Finger von der Tastatur lassen.
Die Besteuerung des Nutzens einer Nebenwohnung ist ausdrücklich nicht erlaubt - da kann eine Kommune so klamm sein, wie sie will. Aber das zu verstehen, wird Dir für immer verwehrt bleiben.
Am Rande:
Ich kann hier so viele Tipps geben und Überlegungen anstellen, wie ich will. Das ist noch nicht mal 'ne Ordnungswidrigkeit nach dem RDL. Da lebst Du schon gefährlicher.
gesamter Thread:
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
StefanM,
09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
René,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
Kommunalfreund,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
Kommunalfreund,
10.03.2015