Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung
Du bist in Köln mit Nebenwohnung registriert, was nach Deiner Schilderung wohl falsch sein dürfte. Aber das ist für Deine ZWSt-Pflicht nachrangig. Du bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung in Köln bist.
Deswegen in der Erklärung zur ZWSt angeben:
- keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung,
- Begründung: Es handelt sich bei der Nebenwohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern (siehe Melderegister), das ich nicht innehabe. Mir wird dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten.
Das sollte inzwischen selbst bei der Stadt Köln reichen. Wenn Nachfragen kommen sollten, hier wieder melden.
Am Rande: Die Nebenwohnung bei Gelegenheit abmelden. Wann Du ausgezogen bist, weißt Du selbst am besten, um keine schlafenden Hunde zu wecken (Ordnungswidrigkeit wegen verspäteter Abmeldung).
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- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
StefanM,
09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 09.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
René,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
Kommunalfreund,
10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden der Nebenwohnung - Alfred, 10.03.2015
- Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes -
Kommunalfreund,
10.03.2015