Rückwirkendes Abmelden des Zweitwohnsitzes

Kommunalfreund @, Dienstag, 10.03.2015 (vor 3592 Tagen) @ René

Ergänzend zu Alfred: Schaue doch mal in deine Unterlagen zur Anmeldung deiner neuen Wohnung. In der Regel bekommst du ja einen Durchschlag bei der Anmeldung. Da steht auch drauf, ob deine neue Gemeinde dich bei der alten abmelden oder den Wohnsitz zur Nebenwohnung herabstufen soll.

Vordergründig dient das Forum als Anlaufpunkt für Betroffene, die Rat suchen.

Mit solchen Empfehlungen von Alfred und Rene rücken doch beide in der Nähe der unerlaubten Beratungs-Praxis lasst uns mal gespannt sein ob denn eine Anwaltskammer sich aktiv einschaltet und eine Abmahnung verpasst.

Eigentlich sollte so ein Forum nicht nur zensiert, sondern von Haus aus verboten werden.

Begründung: Die Zweitwohnungssteuer ist wiederholt von obersten Gerichtshof für zulässig erklärt und den Kommunen fehlt es hint und vorn an finaziellen Spielräumen.

leider scheuen sich so viele Kommunen die Zweitwohnungssteuern so kräftig zu erhöhen, dass die Haushaltslage sich spürbar verbessern würde. Was nützt es denn in München bei Aufwendungen von über 3 Mio nur spärliche 5 Mio Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer.
Ganz lachhaft ist doch die Berliner Regelung, aber was ist denn schon in Berlin etwa richtig gemacht? Wenn man etwas beginnt, dann ist entweder eine halbe Sache oder sie wird nicht rechtzeigig fertig bzw. muss man befürchten, dass es gar nie soweit kommt wie geplant!

Baden Baden - wie hier schon irgendwann erwähnt, hat es doch richtig erkannt und besteuert Zweitwohnungen mit 35 % von der Jahresmiete.

In Lech am Arlberg geht man den noch wesentlich intelligenten Weg und beschäftigt sogar einen Zweitwohnungsdetektiv und gnehmigt nur Bürgern eine Zweitwohnung zu erwerben bzw. müssen diese nachweislich sich zu den Millionären zählen bzw. es unter Beweis stellen. Nichts für Angeber oder Hochstapler!


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