Müssen Kommunen sich verabschieden Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten

Rebell @, Freitag, 17.04.2015 (vor 3291 Tagen)

ständig mit Erhöhungen wegen gestiegenen Mietpreisen anzupassen

Die neuen Pläne unseres Bundesjustizministers Heiko Maas sehen Folgendes vor: Statt der bisher üblichen vergangenen 4 Jahre zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll nun der Durchschnitt der letzten 10 (!) Jahre heran gezogen werden! So berichtet es das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.
Dies wäre ein harter Schlag ins Gesicht eines jeden Vermieters. Denn je länger dieser Zeitraum ist, desto geringer ist auch die ortsübliche Vergleichsmiete. Schließlich sind die Mieten umso geringer, je weiter zurückliegend man sie erfasst. Somit wären Mieterhöhungen auf Ortsniveau über Jahre kaum noch möglich. Und bei Neuvermietungen im Geltungsbereich der „Mietpreisbremse“ wären kaum Mietsteigerungen möglich, denn hier darf die neue Miete bekanntlich nur 10% über dem Ortsniveau liegen.


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