Müssen Kommunen sich verabschieden Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten

René ⌂ @, Sonntag, 19.04.2015 (vor 3552 Tagen) @ Rebell

Sobald nämlich, am stärksten verbreitet in Bayern sind die Staffelmietbeträge, um nur ein paar Euro die Mietpreise sich erhöhen rutscht die Zwst in die nächst höhere Stufe.

Du meinst, dass man aufgrund der angonommenen Dynamik der Mieten auch jährlich die Staffelstufen anpassen müsste (sonst landen alle in absehbarer Zeit in der höchsten Staffel). Theoretisch könnten die Kommunen in ihrer Satzung auch einen Index für die Staffelgrenzen beschließen, nur sind Überlegungen dieser Art seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hinfällig.

Wenn nun die Referenzen auf 10 Jahre angelegt sind, ist es vorbei jährlich oder innerhalb weniger Jahre eine überhöhte Anpassung zu begründen.

Nicht wenige Kommunen beziehen sich auf die Jahresrohmiete im Zusammenhang mit dem Einheitswertsverfahren und den Einheitswerten von 1964 (Ost: 1935). Da diese nicht auf den Mietspiegel sich beziehen, sind mittelbar der Mietspiegel egal. Als Nebenwirkung könnte der Index im Einheitswertverfahren aber gedämpdt werden, wenn in den Mietspiegel eingegriffen wird - was zugegebenermaßen nicht schädlich wäre.

Viele Kommunen setzen die Zwst fest und fordern nur zur Zahlung auf,denn die Satzungen gelten mit den festgestzten Beträgen bis eine Erhöhung im Einzelfall nötig oder fällig ist. Damit ist Willkürlichkeit gegeben!

Die Willkür sehe ich nicht.

Lass doch mal die Kommunen nachrechnen ob und um wieviel die Mieten gestiegen sind - bestimmt fällt dann die Steigerung wesentlich geringer aus wie nach dem Schnitt von 4 Jahren!

Du meinst, ob die real verlangten Preise bei Neuvermietung in etwa den selben (oder geringeren) Anstieg hatten - im Vergleich zu Mietspiegel. Für Berlin: definitiv.

Ja so ist es - aber - die Vermieter müssen sich dann zukünftig überlegen ob es sich überhaupt noch lohnt für eine Vermietung etwas zu investieren, dann kommt man mit der Börse, wenn auch riskant, wesentlich günstiger weg. Investitionen zur Vermietung werden damit abgewürgt und danach wundert man sich, dass die Wohnungsnöte größer geworden sind.Vernünftige Kalkulationen sind kaum mehr möglich.

Ja, aber muss denn ständig was investiert werden, nur um dann höhere Mieten zu erzielen? Mal davon abgesehen, dass bei Investitionen ggf. sich auch die Einordnung im Mietspiegel ändern kann. In Geieten, was das explizit nicht gewünscht ist, können auch Erhaltungssatzungen beschlossen werden...

Bitte mal ein Blick zurück, als man die Eigenheimzulage, welche sich selbst über Steuern finanzierte, abgschafft hatte, wunderte man sich bei allen Politikern, warum denn die Baugenehmigungen so drastisch eingebrochen seien, die Bauwirtschaft ist eingeknickt und heute fehlen bundesweit Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen.

Der Wegfall der Eigenheimzulage war längst überfällig. Das war ein Werkzeug, dass zur Zersiedelungen von Städten führte (schnell ein Haus ins Grüne - der Staat subventionierts auch).


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