Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

René ⌂ @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3532 Tagen) @ Rebell

1. Ich wäre dankbar, wenn nicht jeder Pforz, den irgendjemand lässt, hier erörtert werden muss.

2. Bei diesem Pforz ging es nicht um Zweitwohnungen, sondern um nicht genutzte Wohnungen, wenngleich wohl irreführend der Term Zweitwohnung gesagt wurde.
Der Unterschied liegt doch auf der Hand: es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

3. Ich empfehle Grundgesetz Art. 13 Absatz 7 zu lesen.

4. Darüber hinaus geht's hier um Lokalpolitik. Weder ihr in Bayern noch ich in Berlin können wohl wirklich einshcätzen, ob diese Maßnahmen eben gerechtfertigt sind.


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