Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Kommunalfreund @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3275 Tagen) @ René

3. Ich empfehle Grundgesetz Art. 13 Absatz 7 zu lesen.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Wenn in Kürze mehr als eine halbe Million Bürger aus Afrika flüchten, ja inzwischen wird auch noch das Camp v. Kenia mit hundertausenden Somaialflüchtlingen zwangsweise aufgelöst - und alle wollen nach Deutschland bzw. nach Europa - ja dann wird`s wohl eng auf dem Continent.
Die erforderlichen Unterkünfte können gar nicht so schnell gebaut werden, also zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Orndung in nicht allzuferner Zeit in Kraft - da sind doch die Politiker aufgerufen für die Behebung der RAumnot auf das Grundgesetz zurückzugreifen.

4. Darüber hinaus geht's hier um Lokalpolitik. Weder ihr in Bayern noch ich in Berlin können wohl wirklich einshcätzen, ob diese Maßnahmen eben gerechtfertigt sind.

Berlin gehört zu Deutschland und nicht Deutschland zu Berlin.


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