Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

René ⌂ @, Montag, 11.05.2015 (vor 3245 Tagen) @ Alfred

...es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

Diese Schlussfolgerung - wenn auch in Klammer - ist falsch.

Nach Konsultation der Satzung: ja.


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