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Rebell @, Dienstag, 27.10.2015 (vor 3076 Tagen) @ Gustav

wegen Zweitwohnungssteuer - beklagte Gemeinde Bad Wiessee statt.

Das kuriose daran ist, dass eigentlich das Gericht schon eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung getroffen hatte-

Hier der Knackpunkt vieler Satzungen in Bayern - alle mit degressiver Staffelung - welche schon bald 2 jahre keine Rechtsgültigkeit mehr hat.
bestes Beispiel von Bad Wiessee:
§ 5 Steuersatz
die Steuer beträgt im Kalenderjahr

Stufe von /ab bis Steuer
1 1250 € 110.--€
2 1250 2500 € 225.--€
3 2500 5000 € 450.--€
4 5000 10000 € 900.--€
5 10000 20000 € 1800.--€
6 20000 40000 € 3600.--€
7 40000 7200.--€

Lasst uns alle gespannt sein wie das VG München entscheiden wird??
In Baden- Württemberg haben alle Kommunen längst die Satzungen geändert und berechnen die Zwst in linearer - entsprechend den Mietspiegeln angepasste Steuern.
Im Königlich bayerischen Seehoferland sind diese Kommunen stur und lassen es lieber auf Widersprüche und Gerichtsentscheidungen ankommen!!


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