Also in Nürnberg müsste der Engländer keine ZWS zahlen
Aber im Allgäu mag dies anders sein.
Ja das ist sooo - Das Allgäu eicht in Bayern vom Bodensee bis kurz vor den Königsee und wie es hier gehandhabt wird - lesen Sie bitte nachstehende Kommentierung direkt aus dem Innenministerium:
Die Gemeinde Halbl--- hat den Begriff der Zweitwohnung in § 2 Satz 1
ihrer Zweitwohnungssteuersatzung vom 25.11.2004 als jede Wohnung in der
Gemeinde Halbl---, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre
Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat, definiert. Nach der Rechtsprechung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes umfasst die Satzung damit ihrem
Wortlaut nach auch Hauptwohnungen im Ausland (BayVGH, Beschl. v.
17.01.2007, Az. 4 CS 06.2126 – juris Rn. 9). Das entspreche dem
Charakter der Zweitwohnungsteuer als örtlicher Aufwandsteuer im Sinne
von Art. 105 Abs. 2a GG und halte sich im Rahmen des den Gemeinden durch
Art. 3 KAG eröffneten Kompetenzrahmens bei der Ausgestaltung des
Steuergegenstandes (so auch VGH BW, U.v, 19.2.1998 - 2 S 27/96, juris,
zum baden-württembergischen Landesrecht). Denn die Zweitwohnungsteuer
knüpfe an den Konsum für den persönlichen Lebensbedarf an, der im
Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung
typischerweise zum Ausdruck komme. Steuergegenstand sei mithin alleine
die Zweitwohnung und der für sie betriebene Aufwand. Ob sich die
Hauptwohnung im In- oder Ausland befinde, sei dafür unerheblich.
Nachdem es sich bei Ihrer Wohnung in Halblech nicht zuletzt aufgrund der vorgelegten Nachweise unzweifelhaft um eine Zweitwohnung handelt, wurden Sie zu Recht von der Gemeinde Halblech zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ich möchte aber auf den von Ihnen angemahnten einheitlichen Vollzug der Zweitwohnungsteuersatzungen im Landkreis Ostallgäu eingehen. Die Rechtslage ist bayernweit einheitlich: Nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG BY) können Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind. Damit entscheiden die Gemeinden selbst, ob sie eine Zweitwohnungsteuer erheben wollen oder nicht. Hat eine Gemeinde jedoch eine Zweitwohnungsteuersatzung erlassen, ist sie verpflichtet, die Steuer zu erheben, wenn der Tatbestand erfüllt ist.
*R……. Knö………
*Oberregierungsrat
_Bayer. Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr
Odeonsplatz 3
80539 München
Da scheint überhaupt Einiges anders zu sein...
Das schein nicht sooo es ist schon sooo! Denn Berlin ist nicht Bayern aund Nürnberg ist nicht im Allgäu - Nürnberger Land ist Söderland in Franken, wenn ich mich nicht täusche ist auch das Heimatministerium nicht in Oberbayern und nicht in Schwaben sondern in Franke!!
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- Aus Solidarität als Zuhörer teilnehmen ? -
Gustav,
27.10.2015
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Rebell,
27.10.2015
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René,
01.11.2015
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Rebell,
01.11.2015
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René,
01.11.2015
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Rebell,
02.11.2015
- Also in Nürnberg müsste der Engländer keine ZWS zahlen -
Schmunzel,
02.11.2015
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Rebell,
04.11.2015
- Nur in Nürnberg? - Alfred, 04.11.2015
- Also in Nürnberg müsste der Engländer keine ZWS zahlen - Schmunzel, 04.11.2015
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Rebell,
04.11.2015
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Schmunzel,
02.11.2015
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01.11.2015
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01.11.2015
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Rebell,
27.10.2015