Also in Nürnberg müsste der Engländer keine ZWS zahlen

Schmunzel @, Montag, 02.11.2015 (vor 3097 Tagen) @ Rebell

Das Meldegesetz kennt keinen ausländischen Erstwohnsitz und inländischen Zweitwohnsitz.
ZWS fällt nur an, wenn der Engländer zusätzlich zum ersten Wohnsitz in Deutschland eine zweite Wohnung in Deutschland angemeldet hätte.

Der ausländische (Haupt)wohnsitz ist dabei ohne jede Bedeutung.
Was mich ja jedes Mal so erfreut :-D , weil der Engländer durchaus wahlberechtigt wäre :-P - ich dagegen nicht.

Wurde auch schon hier am Beispiel eines Belgiers diskutiert:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3326

Aber im Allgäu mag dies anders sein.
Da scheint überhaupt Einiges anders zu sein...;-)


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