Aus Solidarität als Zuhörer teilnehmen ?

Rebell @, Montag, 02.11.2015 (vor 3070 Tagen) @ René

Debatten, wie viele Flüchtlinge in eine Zweitwohnung "gesteckt" werden können, haben nichts mit der Thematik dieser Seite zu tun. Zumal sie dann aus Sicht der Flüchtlinge keine Zweitwohnung darstellt.

Hallo, wenn jemand sich wirklich und das wiederholt- Beiträge bringt, die soooooo nicht zu akzeptieren sind, bestünde doch von Haus aus die Möglichkeit diese Adresse zu sperren- ja dann ist es keine Zensur von Veröffentlichungen, sondern nur ein Mittel zum Zweck?
Die Technik macht es doch möglich ??

Es zeigt also und bezeugt auch hier ist die freie Meinungsäußerung schon eingeschränkt

Ja, aber ich gehe davon aus, dass Kommunen ein Interesse haben, sich nicht aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten sich auszusetzen. Es ist kein Hexenwerk, der örtlichen Politik eine Vorlage zu geben, die Staffel durch eine Satz zu ersetzen.

Das wird sich wohl noch zeigen müssen ob es genügt einen Satz zu ersetzen - siehe dazu auch Eintrag v.1.11.
Ja dann beginnen für diese vielen bayerischen Kommunen erst Reccht die Probleme - lasst uns abwarten.

Schließlich sei dazu noch folgende Frage gestellt: Ein englisches Ehepaar kauft sich im Allgäu eine Wohnung, wohnt dort etwa 6 Monate - bleiben Engländer und müssen Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Das ist wohl korrekt !

Eine Flüchtlingsfamilie wird in Deutschland einquartiert -aus Schutzgründen vor den Wirren des Krieges in Syrien - damit sind diese immer noch keine Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit- werden allerdings mit Erstwohnsitz gemeldet und so behandelt - dabei steht diesen zum Glück auch Schutz zu- es besteht für diese Kommune kein Recht auf Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

Die Gesetzmäßigkeiten rund um die Zweitwohnungssteuer hat also doch Grenzen ??

Dadzu noch eine andere Fall: Eine deutscher Staatsbürger mit 4-köpfige Familie kauft eine Wohnung in einem Ferienort im Allgäu, der Vater ist im Grundbuch eingetragen - die Frau und 2 Kinder gründen eine GbR zu 3 gleichen Anteilen ohne einen beherrschenden Gesellschaafter und mieten diese Wohnung vom Vater symbolhaft um einen € pro Monat
Hierzu die Frage: Kann die Kommune nun von wem überhaupt eine Zweitwohnungssteuer verlangen ??


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