zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ Billy53

Nach dem Meldegesetz ist eine Wohnung zu melden, wenn eine Wohnung bezogen wird. Ihr müsstet also erklären, dass deine Frau noch nicht diese neue Wohnung bezogen hat, sondern in der Absicht mit unterschrieben hat, da künftig zu wohnen.

Bei Ehepartnern ist es schwieriger, da das Gesetz die Annahme trifft, dass eine Hauptwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie". Daher ist es eben klarzustellen, dass deine Frau die alleinige Wohnung in Bayern hat.


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