zweitwohnungsteuer

Alfred @, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ René

.... dass deine Frau noch nicht diese neue Wohnung bezogen hat, sondern in der Absicht mit unterschrieben hat, da künftig zu wohnen.

Mit anderen Worten aus Sicht der Kommune: Sie hält diese Wohnung für Ihren persönlichen Lebensbedarf vor.


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