zweitwohnungsteuer

René ⌂ @, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3498 Tagen) @ Billy53

So direkt ist das Urteil nicht anwendbar, da in dem Falle die Zweitwohnung nicht aus beruflichen Gründen genutzt wird.

Für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner wegen seiner Arbeitsstelle zusätzlich eine Wohnung in einer anderen Stadt unterhält, entschied das Bundesverfassungsgericht am 11.10.2005 Az.: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in diesem Fall unzulässig wäre, da dies die Ehe diskriminiere und eine besondere Belastung für die Entscheidung der Eheleute für eine gemeinsame eheliche Wohnung darstelle.

Dieses Urteil habe ich gestern im Internet gefunden.


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