Falls es Ihnen entgangen sein sollte:

Gustav @, Sonntag, 27.12.2015 (vor 3918 Tagen) @ Schmunzel

Aus unschwer erkennbaren Gründen wird sich der für diese Gruppe nötige Erwerb einer Zweitwohnung im nächsten Jahr sicher noch verschärfen...

Dem kann man uneingescchränkt Zustimmung erteilen

Bezüglich Ihrer Bemerkung von den reichen Schmarotzern kann
ich daher der Antwort von Herrn Alfred nur ausdrücklich zustimmen.

Das ist nicht ganz Neu-denn bei der 'Ankündigung im Jahre 2004 war in vielen Presseberichten die Meinungsäußerungen in dieser Form zu lesen- man bezeichnete diese ZWB - gerne als Schmarotzer. Es darf auch angemerkt werden, dass der Gesetzgeber mit dem Kommunalen Finanzausgleich dafür die eigentlichen Gründe veraanktert hat.

Richtig ist lediglich, dass die Minderheit der tatsächlich Besitzenden unter den ZWS-Pflichtigen gelegentlich den Eindruck vermittelt, am Schlimmsten betroffen zu sein.

Das ist auch nicht Neu


In Nürnberg kann der Geringverdiener vorab einen Antrag auf Befeiung stellen (für 2015 beispielsweise:
https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_f_zweitwohnu...

Damit ist allerdings Nürnberg eine riesige Ausnahme, soo steht es keinesfalls im bayerischen Gesetz. Dazu kann ich nur ergänzend hierzu berichten, denn ein guter Bekannter von mir im Alter von 79 Jahren hat sich vor 12 Jahren im ''Allgäuer Nobelort eine Wohnung 28 qm (Altbau) gemietet und dafür 210 € Miete bezahlt als Zweitwohnung. Vom Vermieter wurde er eigentlich nicht aufgeklärt über zu entrichtende Nebenkosten in Form von Kurtaxe oder Zweitwohnungssteuer, diese gab es damals noch gar nicht.
Anfangs 2014 kommt ein Kontrolleur der Gemeinde und bittet um Einlass und droht mit Polizeilichen Ermittlungen, da er sich weder mit Zweitwohnsitz gemeldet und auch keine Kurtaxe bezahlt hätte.
Folglich der erste Gang zur Gemeindeverwaltung um sich zu entschuldigen, er hätte da keine Ahnung gehabt. In der Folge wurde ihm vorgerechnet, dass er nun per sofort für 4 Jahre rückwirkend und für das Jahr 2014 insgesamt der Gemeinde € 2100. per sofort zur Zahlung fällig seien. Fast in Ohnmacht erschrocken bat er den Kämmerer und Sachbearbeiter - doch etwas Milde walten zu lassen, denn seine monatliche Rente betrage nur 1100.- € - und fragte -wie soll ich denn jetzt auf einmal soviel zahlen können, Rücklagen oder sonstige Einnahmen stehen nicht zur Verfügung?
Darauf die Antwort von der Verwaltung: "ausnahmsweise lasse man es zu in 6 Monatsraten die Schuld zu begleichen."
Ziemlich erleichtert und reumütig verließ dieser Betroffene die Gmeindeverwaltung und machte sich Gedanken, wie er wohl bei seinem Einkommen in kurzer Zeit den Verpflichtungen nachkommen könne ??
Nur durch einen Zufall hat er später erfahren, dass es in Bayern eine derartige Geringverdienerregelung geben würde. Ein 'Bekannter empfahl einen Antrag zu stellen - es sei auch formlos möglich -. gesagt getan - die entsprechenden Unterlagen und Belege übe Einkommen beigefügt - danach kam ´die nächste Überraschung - die Verwaltung lehnte für 3 Jahre die Anerkennung ab, da die Frist zwischen 1.1.und 31.1. längst abgelaufen sei.
Nur mit 'Einschaltung eines Juristen ist es danach gelungen die rückwirkenden Bescheid aufzuheben bzw. die Zahlung auszusetzen -aber für das Jahr 2014 wurde Zwangsbeitreibung angedroht, da erst im Jahr 2015 ein Antrag gestellt werden könne und dann eine Rückvergüütung möglich sei.

Bemerkenswert ist dann jedoch Folgendes:
Wenn der Antrag auf Befreiung für das Jahr 2014 gerade erst abschliessend geprüft wurde (mit eindeutig zu erbringenden Belegen wie z.B. der Steuererklärung 2014 versteht sich) und zeitgleich die Forderung für das nächste Jahr 2016 eingeht für deren Befreiung genau die gleichen (eben erst geprüften) Unterlagen die Grundlage bilden.

Soooo unterschiedlich reagieren Kommunen in Bayern, auch die Kommunalverbände haben empfohlen diese Regelung nicht in der Satzung zu erwähnen.

Formal sicher richtig – aber wer beispielsweise eine stetig abnehmende Summe der positiven Einkünfte ab 2011 gezeigt bekam und insbesondere die für das Jahr 2014 (deutlich unter der Geringverdienergrenze liegend) dann aber annimmt für 2016 liege man deutlich über dieser Grenze - der verschwendet Steuermittel. Denn jeder solcher Brief wäre vermeidbar.

nachstehender Anmerkung vollkommen zugestimmt!!

Es sei denn (und der Verdacht drängt sich auf) die Entwicklung der Einkommen von Stadtkämmerer oder Bürgermeister werden zugrunde gelegt. Die entwickeln sich nämlich stets auch nur in eine Richtung:
Nach oben!


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