Zweitwohnungssteuer schafft die Würde des Menschen ab?

Schmunzel @, Donnerstag, 31.12.2015 (vor 3914 Tagen) @ Soraya

Wer ich bin – habe ich mehrfach überdeutlich gemacht:
Ein Pendler, der berufsbedingt gezwungen ist, eine Zweitwohnung zu nehmen. Genau wie viele andere auch und wie Studenten.
Und dies in einer ohnehin teuren Stadt wie Nürnberg (gut: München wäre noch teurer). Das kann von den Betroffenen nur als Strafsteuer empfunden werden.

Zugleich bin ich Jemand, der die dafür politisch Verantwortlichen mit den bescheidenen Mitteln, die jeder hat, zu „ärgern“ versucht.
Dabei kommt es mir nicht so sehr darauf an, ob dies gleich ein Resultat bringt. Es ist mehr wie in dem Sprichwort von den getroffenen Hunden.
Je lauter das Gebell – desto richtiger liegt man.

Wie sagte einst hier Himbim 13 hier im Forum:
„Stecke alle in einen Sack und schlage drauf, Du triffst nie den verkehrten“!
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15245

Und da von Himbim 13 seit geraumer Zeit leider nichts mehr zu vernehmen war, wäre ich bei der Frage, ob Bernd Insel nicht vielleicht ein Forist ist, den hier nur dadurch keiner kennt, weil dessen Beiträge alle „gelöscht“ wurden. Theoretisch denkbar (aber eben auch nur theoretisch).
Bei Eingabe in die Suchfunktion des Forums taucht er jedenfalls NICHT auf. Auch „Googeln“ hilft nicht weiter – selbst dann nicht, wenn man dies auf das Allgäu eingrenzt.

Was ich eigentlich meine – praktiziere ich in jedem meiner Beiträge:
Klare Quellenangaben und Heraushebung von Zitaten.

Dann würde vermutlich rasch deutlich werden, dass Herr Insel den Bundespräsidenten möglicherweise nie erwähnt hat oder dass Einiges im Beitrag auf Zusatzinfos beruht und dann klarer wäre.
Beispiel:
Dass "Einheimische mit einer regionalen und einer überregionalen Wohnung" bevorzugt werden – wird nämlich nur dann klar, wenn dazu beispielsweise Folgendes vorab dargelegt worden wäre.

Ein Einwohner mit Erstwohnsitz in einer Kommune gemeldet, die Zweitwohnungssteuer erhebt, der gleichzeitig seine Zweitwohnung im Ausland oder in einer inländischen Kommune ohne ZWS inne hat -
verglichen mit dem Einwohner, der beide Wohnungen in der gleichen Kommune (mit ZWS) inne hat – wäre tatsächlich benachteiligt.
Da er nicht zahlt – derweil der andere sehr wohl.


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