ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2341 Tagen)

Hallo,

so wie viele andere bin auch ich unter die Zangen der Zweitwohnsitzsteuer (ZWST) gefallen.
Ich hatte meine Zweitwohnung in München von Januar 2016 bis Mai 2017.
Im August 2017 hatte ich von der Stadt München dann den Bescheid zur ZWST erhalten.
Als ich mich danach über Befreiungsmöglichkeiten informierte, stellte ich fest, dass die Frist zur Einreichung des Befreiungsantrags nur bis zum Monatsende im daurauffolgenden Jahr liegt.

Für die Befreiung der ZWST für 2016 hätte ich also bis 31.01.2017 meinen Befreiungsantrag einreichen sollen; Die Stadt hingegen hatte mir den Bescheid erst im August 2017 zugeschickt.

Ich verstehe nicht, was die Stadt damit bezwecken will,
dass sie einerseits Kriterien zur Befreiung festlegt (und damit in Kauf nimmt, von den Leuten, die unter die Befreiung fallen, kein Geld bekommt),
zum anderen dann aber eine Frist zur Einreichung des Befreiungsantrags setzt.

Sollte es der Stadt nicht egal sein, wann sie von mir erfährt, dass ich eigentlich befreit bin? Also ob sie es von mir bereits am 31.01.2017 erfährt, oder erst im August 2017, wenn sie mir den ZWST Bescheid zuschickt?

Hofft die Stadt dadurch, von den Leuten, die eigentlich von der ZWST befreit sind, zumindest von denen doch noch Geld zu bekommen, die die Fristen versäumen?

Ich danke für eine Aufklärung, da ich diese Umstände nicht nachvollziehen kann.

Viele Grüße,
Felix


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