ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Rebell @, Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2493 Tagen) @ Felix L.

Ich hatte meine Zweitwohnung in München von Januar 2016 bis Mai 2017.
Im August 2017 hatte ich von der Stadt München dann den Bescheid zur ZWST erhalten.

Folglich kannst Du in der Zeit 1- bis 31.1.2016 gar keinen Antrag stellen, weil der Bescheid ja erst im August 2017 zugestellt worden ist. Aber inzwischen hättest wohl nun im Januar 2018 sowohl für das Jahr 2016 und 2017 einen Antrag stellen müssen - hast das verschlafen, dann kann man Dir auch nicht helfen.

Für die Befreiung der ZWST für 2016 hätte ich also bis 31.01.2017 meinen Befreiungsantrag einreichen sollen; Die Stadt hingegen hatte mir den Bescheid erst im August 2017 zugeschickt.

Diese Bürokratimonster kann man nur in Bayern über den Landtag durchsetzen.
Ähnliche Vorgehensweisen haben sich auch schon in anderen Touris- Gemeinden
versucht -aber bei entsprechender Formulierung ist dies nicht zulässig.
Ein Beispiel: Eine Veranlagung 4 Jahre rückwirkend dazu wollte eine Gemeinde auch eine Geringverdienerregelung nicht akzeptieren. Nach Drohung Klage zu erheben und Fristsetzung war die Sach schnell behoben- !!

Diese Zwst- erhebenden Abzockerkommunen rechnen mit der Dummheit der Betroffenen und ereichen fast immer - Rückzieher und brauchen nichts zurückzahlen!
Die Schüchternheit oder ?????????? können diese Kommunen immer ausnutzen!


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